AGB

1. Abschluss eines Vertrages

Eine Tour/Veranstaltung (Reise) kann persönlich, telefonisch oder schriftlich gebucht werden. Mit einer Anmeldung auf Grundlage der entsprechenden Informationsmaterialien (Internetseite, Prospekte etc.) bietet ein Kunde „Nah-Erholung“ den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form der Buchungsbestätigung an den Kunden zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor. An dieses Angebot ist „Nah-Erholung“ für den Zeitraum von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde und „Nah-Erholung“ innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Der Anmeldende haftet für seine Vertragsverpflichtungen ebenso wie für die von ihm mit angemeldeten Teilnehmer.

2. Bezahlung

Generell ist die Bezahlung der Tour/Veranstaltung (Reise) per Überweisung, Barzahlung und/oder per Rechnungslegung möglich. Abgerechnet per Barzahlung wird am Tag der Tour/Veranstaltung (Reise). Eine entsprechende Rechnung wird entweder im Voraus oder am Tag der Tour/Veranstaltung (Reise) übergeben.

Je nach individueller Buchungsbestätigung können Abweichungen bzgl. der Bezahlung vereinbart worden sein. Bspw. kann der Kunde – nach Erhalt der Buchungsbestätigung – zur Vorleistung auf gefordert werden. In dem Fall überweist der Kunde bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die geleistete Vorleistung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt regulär 25 Prozent des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird entweder in Bar am jeweiligen Tag der Tour/Veranstaltung (Reise) übergeben oder per Rechnungslegung bitte 14 Tage vor Reiseantritt oder spätestens 14 Tage nach der Tour/Veranstaltung (Reise) ohne nochmalige Zahlungsaufforderung überwiesen.

3. Leistungsverpflichtungen von Nah-Erholung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. der entsprechenden Angebotsunterbreitung von „Nah-Erholung“ (welche vom Kunden durch eine Bestätigung angenommen wurde). Änderungen oder Abweichungen – nach Vertragsabschluss – von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von „Nah-Erholung“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

4. Mietsachen/Mietzeit

Alle Mietsachen werden in ordentlichem und verkehrssicherem Zustand übergeben und sind vom Kunden mit Sorgfalt zu behandeln. Für entstandene Schäden (insb. Unfälle, Vandalismus, Diebstahl) während der Mietzeit ist allein der Kunde haftbar. Verschwiegene Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Alle Mietsachen des Veranstalters sind nicht diebstahlversichert. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Bei Unfällen oder Pannen ist „Nah-Erholung“ umgehend zu informieren. Bei Anmietung der Mietsachen ist der Personalausweis des Vertragspartners zu hinterlegen. Mietzeit und Mietpreis werden im Vertrag (bzw. der Buchungsbestätigung) festgehalten. Verzögert sich die Rückgabe über die im Vertrag festgelegte Dauer hinaus, kann der Veranstalter den Mietpreis entsprechend nachberechnen. Dabei werden, bei einer Verzögerung der Rückgabe

von bis zu 1 Stunde –     30 % des Mietpreises,

von bis zu 2 Stunden –   60 % des Mietpreises

mehr als drei Stunden 100 % des Mietpreises veranschlagt.

Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Der Gefahrenübergang tritt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ein.

5. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Eine Umbuchung wegen unzumutbar schlechten Wetterverhältnissen ist bis 24 Stunden vor Tourbeginn kostenfrei möglich. Generell kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen bzw. mündlichen Rücktrittserklärung. Gerne bietet „Nah-Erholung“ eine kostenlose Umbuchung an.

„Nah-Erholung“ kann als Ersatz für Aufwendungen und Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt                        = keine Kosten
60 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn             = 40 Prozent
14 Tage bis 1 Tage vor Reisebeginn              = 75 Prozent
24 Stunden vorher bis Nichtantritt der Reise   = 100 Prozent

Stornogebühren anderer im Angebot enthaltener Leistungsträger (Hotels, Catering, Bus u. ä.) können von dieser Gliederung abweichen. In diesem Fall gelten für den Kunden die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Beendigung der Tour/Veranstaltung oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich „Nah-Erholung“ um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch „Nah-Erholung“

Nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände, welche die planmäßige Durchführung der Tour/Veranstaltung (Reise) erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (wie z.B. defekte Mietsachen, Sturm, Hochwasser oder Krankheit des entsprechenden Mitarbeiters) können zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts von „Nah-Erholung“ führen. Nach Beginn der Tour/Veranstaltung (Reise) kann „Nah-Erholung“ den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Mahnung nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wird aus diesem Grunde gekündigt, behält „Nah-Erholung“ den Anspruch auf den Gesamtpreis – ersparte Aufwendungen werden aber aufgerechnet. Der entsprechende Mitarbeiter kann die Rechte von „Nah-Erholung“ jederzeit wahrnehmen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.

8. Haftung von „Nah-Erholung“

„Nah-Erholung“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ebenso haftet „Nah-Erholung“ für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Tour/Veranstaltung (Reise) eine Beförderungsleistung Dritter erbracht, stellt dies eine Fremdleistung dar für die „Nah-Erholung“ nicht haftet. Die Teilnahme an unseren Angeboten, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. „Nah-Erholung“ haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ausübung und Beteiligung an sportlichen Aktivitäten ist mit einem erhöhten Risiko verbunden und muss durch den Kunden selbst verantwortet werden. Die Sicherheit der Sportgeräte sollte vor Inanspruchnahme überprüft werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Binnenschifffahrtsordnung sowie für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Der Kunde darf Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Drogen weder vor noch während der Tour/Veranstaltung (Reise) zu sich nehmen.

9. Beschädigung und Verlust

Die Ausrüstungsgegenstände von „Nah-Erholung“ unterliegen einer ständigen Kontrolle, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Tour/Veranstaltung (Reise) zu ermöglichen. Beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Folgende Kosten für die entsprechenden Gegenstände können dem Kunden in Rechnung gestellt werden:

Ovales Werbe-Frontschild                      85 Euro

Werbe-Boxschild                                  35 Euro

Werbe-Mittelschild                               55 Euro

Front-/Rücklicht                                  25 Euro

Paddel                                               40 Euro

Packfass/-sack                                   50/30 Euro

10. Bildrechte

„Nah-Erholung“ behält sich das Recht vor, Fotos von den Touren/Veranstaltungen zu machen und die Fotos für Werbezwecke zu nutzen. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial.

11. Gestaltung der Werbung

„Nah-Erholung“ stellt dem Kunden rechtzeitig alle zur Gestaltung der Werbung notwendigen Daten zur Verfügung. Die Layouts zur Gestaltung der Werbeflächen werden vom Kunden bis spätestens vier Wochen vor Nutzung geliefert. Die Lieferung erfolgt dabei auf Gefahr des Kunden. „Nah-Erholung“ übernimmt die Produktion und Anbringung der Werbefolien, Werbeträger etc. gemäß den Vorgaben des Kunden auf dessen Kosten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Der Kunde kann „Nah-Erholung“ an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von „Nah-Erholung“ gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.

14. Schlussbestimmung

Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung / Buchungsbestätigung an „Nah-Erholung“ an.